Bauherren FAQ – Teil 3

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Was genau sind Ihre Bauherrenpflichten?

Bauherren sind die rechtlich und wirtschaftlich verantwortlichen Auftraggeber des gesamten Bauvorhabens. Selbst wenn Sie uns als Architekten beauftragen, bleiben dennoch einige Bereiche, für die Sie die Verantwortung tragen. Je nach Bauvorhaben haben Sie als Bauherren unterschiedliche sogenannte Bauherrenpflichten. Gegenüber beauftragten Planern und/oder Firmen besteht neben der Zahlungspflicht auch die Informations- und Mitwirkungspflicht bei zu treffenden Entscheidungen, der Abschluss von Versicherungen sowie die Abnahmepflicht von Arbeiten eines Gewerks.

Wer ist an Ihrem Bauvorhaben beteiligt?

Neben Ihnen als Bauherr und uns als Architekten, ist eine Vielzahl an qualifizierten Fachplanern an einem Bauvorhaben beteiligt. Zu diesen zählen unter anderem Vermesser, Bodengutachter, Brandschutzbeauftragter, Energieberater und Statiker. Während des Genehmigungsverfahrens spielen außerdem Behörden und Ämter eine entscheidende Rolle. Später in der Bauphase dominieren die ausführenden Firmen.

Was kostet der Architekt?

Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung lässt sich das Architektenhonorar in der Mehrzahl der Bauvorhaben nicht frei verhandeln. Denn es ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure, kurz HOAI.

Das Honorar nach der HOAI richtet sich nach den folgenden Bemessungskriterien:

  • Umfang der zu erbringenden Leistungen

  • anrechenbare Kosten des Bauvorhabens

  • Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist

  • vereinbartem Honorarsatz

  • Besondere Leistungen (gesonderte Beauftragung)

Sobald alle Bemessungskriterien bekannt sind, wird das Honorar ermittelt.

Wie läuft der Gebäudeentwurf ab?

Der Vorentwurf ist die wohl wichtigste Entwurfsphase. Je eindeutiger und genauer diese erste Phase geplant wird, desto reibungsloser verläuft die weitere Entwurfsplanung. In umfassenden Vorgesprächen werden Ihre Wünsche und Vorstellungen geklärt und vielleicht entstehen sogar die ersten Skizzen. Nach diesen Treffen werden wir als Architekten diese Ideen konkretisieren und erste Gebäudepläne erstellen. Sie als Bauherren erhalten diese Entwürfe zur Durchsicht und weiteren Entwicklung. Danach gibt es weitere Treffen, bei denen der Entwurf Schritt für Schritt optimiert wird. Zum Abschluss der Entwurfsphase wird der Entwurf von Ihnen unterschrieben und damit festgelegt.

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Bauherren FAQ – Teil 2